Fugenabdichtung

Die Abdichtung der Anschlussfugen

Der Gesetzgeber schreibt seit der verbindlichen Einführungder EnEV 2002 (Energieeinspar-Verordnung) vor, dass bei Abdichtung der Fugen gilt: innen dichter als außen (auch RAL-Montage genannt).

Dies bedeutet:
die Anschlussfuge außen soll schlagregensicher aber dampfdiffusionsoffen,
die innere Fuge soll dampfdiffusionsdicht sein.

Durch den inneren luftdichten Abschluss wird sicher gestellt, dass nicht Wärme und relativ feuchte Innenluft in die Fuge eintritt, dort abkühlt und sich als Tauwasser an der kalten Oberfläche oder in der Wärmedämmung niederschlägt und langfristig dort zu Feuchtigkeitsschäden führt.

Diese Vorgabe wird erreicht durch:
Außen: vorkomprimiertes Dichtband, bei breiteren Fugen diffusionsoffene Dichtfolie (z. B. bei Isolierputz),
Innen: Versiegelung bei Fugen bis ca. 15 mm, sonst dampfdichtes Dichtvlies.

Der Zwischenraum wird mit PU-Schaum gedämmt. Bei Fensterrenovierungen wird die innere Fuge durch Anputz oder mit Deckleisten verkleidet.

Nach DIN 18355 ist der Planer (Architekt, Generalübernehmer o.ä.) verpflichtet, den luftdichten Anschluss im Innenbereich als besondere Leistung auszuschreiben. Erfolgt dies nicht, muss er vom Auftragnehmer (Fensterbauer) darauf aufmerksam gemacht werden, denn der Handwerker ist verpflichtet, nach den allgemeinen anekannten Regeln der Technik zu arbeiten, andernfalls ist er in Gewährleistungspflicht.

Zur Anbringung dieser Dichtbänder muss von der planerischen Seite und dem Rohbauersteller als Vorleistung erbracht werden:
– Einhaltung der Toleranzen nach DIN 18 202
– Mauersteinfugen bündig abgestrichen und Fugenflanken vollfugig hergestellt (DIN 18 540 § 5.1)
– Schaffung unterer Auflageflächen

Es müssen also die Wangen vor der Montage der Fenster, Türen und Dächer glatt und sauber sein (evtl. vorher verputzen) und die Brüstungshöhen vorher auf die spätere Höhe angepasst werden, also bis auf 2 ? 3 cm Luft aufgemauert sein (Oberseite evtl. verputzen).
Wenn diese bauseitigen Voraussetzungen nicht gegeben sind, müssen Bedenken angemeldet werden (VOB, B § 4,4) und ggf. die Montage abzubrechen, was zu Zusatzkosten führt.
Die geforderte Abdichtung beim Einsatz eines Rollladensturzkastens oder bei Altbaumontage mit vorhandenen / verbleibenden Rollladenkästen ist mit besonderer Sorgfalt und Aufwand zu verwirklichen. Auf die außen übliche Versiegelung der Anschlussfugen muss verzichtet werden.

Diese Art der Fugendichtung ist auch bei allen Wintergarten-Anschlüssen unabhängig vom Rahmenmaterial zwingende gesetzliche Vorschrift.

Metallkonzept – Ihr Fachbetrieb für hochgedämmte Wohn – Wintergärten, Überdachungen, Fenster und Türen hat schon langjährig diese besondere Erfahrung bei der Fugenabdichtung Ihres Wintergartens, gibt Ihnen Tipps für vollendeten Nutzwert und Ästetik, und berät Sie gern und sachverständig.